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Night-VFR für die Aquila A 210
17. Januar 2006
Wer heute eine Aquila A 210 fliegt, darf dies nur bei Tag-Sichtflugbedingungen (day-VFR) tun. Grund dafür sind die Bestimmungen der Bauvorschrift für VLA-Flugzeuge. In § 1 der CS-VLA heißt es: This airworthiness code is applicable to aeroplanes [...], to be approved for day-VFR only.

Die Aquila A 210 ist als einfaches Flugzeug ganz im Sinne der Bauvorschrift für den Sichtflug ausgelegt und wird als Flugzeug für die Basis-Schulung und zur Reise eingesetzt. Basis-Schulung bedeutet Sichtflug. Dieser schließt aber für viele Flugschulen auch die Sichtflugausbildung bei Nacht ein. Deshalb hat AQUILA schon 2004 mit der Autorisierung der EASA als gesamteuropäische Luftfahrtagentur die neu veröffentlichten Bauvorschriften kommentiert und Eingaben zur Änderung gemacht. Eine Eingabe betrifft die Erweiterung der Gültigkeit der VLA-Vorschrift auch für Nacht-VFR.

Diese Eingabe wurde akzeptiert und ins "Rulemaking Program" der EASA aufgenommen. Der Status des Rulemaking-Verfahrens sieht heute die Umsetzung einer Nacht-VFR-Regelung für die CS-VLA im ersten Quartal 2006 vor. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter der Adresse: www.easa.eu.int/home/rm_app_en.html.

Damit die Aquila A 210 für den Nachtflug eingesetzt werden kann, müssen nicht nur die Zulassungsbedingungen, sondern auch die technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden wir für Neuflugzeuge rechtzeitig zum Inkrafttreten der Änderung der Bauvorschrift umsetzen. Für alle bis dahin ausgelieferten Maschinen wird es die Möglichkeit einer Nachrüstung für den Sichtflugbetrieb bei Nacht geben.


Neues ELT für die 406 MHz-Frequenz
17. Januar 2006
Ab Frühjahr 2006 bieten wir unseren Kunden ein vollwertiges 406-MHz-ELT zu einem günstigeren Preis als Zusatzausstattung für ihre Aquila A 210 an. Bereits seit 2003 wird die Aquila A 210 auf Wunsch mit Notfallsender (ELTs) angeboten, die sowohl auf der terrestrischen Notfallfrequenz 121,5 MHz, als auch auf der Satellitenfrequenz 406 MHz senden. Ein 406-MHz-ELT sendet im Unglücksfall Daten auch an das Cospas-Sarsat-System. Dadurch wird eine genauere Identifizierung von Flugzeug und Unfallstelle ermöglicht. Der Einbau solcher Geräte ist bereits heute für Betreiber verpflichtend, die ihr Flugzeug in einem Luftfahrtunternehmen angemeldet haben. Allen sonstigen Kunden steht es in Deutschland bislang frei, ohne ELT zu fliegen. Alle angebotenen ELT-Typen sind für die Aquila A 210 nachrüstbar.
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KT 73 und GTX 330 musterzugelassen für A 210
23. September 2005
Für die Aquila A 210 sind jetzt der Mode-S Transponder KT 73 (Bendix/King) und der Digital Mode-S Transponder GTX 330 (Garmin) ergänzend musterzugelassen. Damit können auch zukünftig alle VFR- und CVFR-Lufträume uneingeschränkt genutzt werden.
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